Enduro-Motorsportveranstaltung „REGIOCUP“ darf Waldwege des Staatsbetriebes Sachsenforst weiter nutzen

MSC „Rund um Zschopau“ e.V. im ADAC und Sachsenforst unterzeichnen Fünfjahresvertrag über die Wegemitbenutzung

Am 11. Juni 2025 unterzeichneten der Vorsitzende des MSC „Rund um Zschopau“ e.V. im ADAC, Herr Michael Keil, und der Leiter des Forstbezirks Marienberg im Staatsbetrieb Sachsenforst, Herr Ingo Reinhold, im Walderlebniszentrum Heinzebank einen Fünfjahresvertrag. Dieser erlaubt dem Motorsportclub sowie weiteren lokalen Motorsportvereinen im Umfeld der Motorradstadt Zschopau die Nutzung landeseigener Waldwege zur Durchführung regionaler Motorrad-Enduro-Sportveranstaltungen bis 2029 – darunter das jährlich stattfindende Motorrad-Event „Rund um Zschopau“.

Michael Keil, MSC-Clubchef, erklärt: „Der Vertragsabschluss gibt unseren Motorsportfreunden die nötige Sicherheit bei der Streckenplanung, um die nächsten Enduro-Sportveranstaltungen wie ‚Rund um Zschopau‘, die Classic-Geländefahrt und ‚Enduro Amtsberg‘ vorbereiten und durchführen zu können.“ Nicht nur die vielen Vereinsmitglieder, sondern auch tausende motorsportbegeisterte Zuschauer, Fans und Helfer sorgen dafür, dass die inzwischen etwa einhundertjährige Motorrad-Tradition in und um die MZ-Stadt Zschopau weiterlebt.

Regelungen und Kompromiss zwischen Sport und Naturschutz

Während das Fahren mit Motorfahrzeugen auf Waldwegen nach dem Sächsischen Waldgesetz grundsätzlich untersagt ist und eine mit Bußgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit darstellt, können Waldbesitzer die begrenzte Mitbenutzung ihrer Waldwege durch Kraftfahrzeuge unter Beachtung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes erlauben.

Forstbezirksleiter Ingo Reinhold ergänzt: „Das Vertragswerk, das im Ergebnis intensiver Verhandlungen entstanden ist und auch Streckenabschnitte in den Nachbarforstbezirken Chemnitz und Neudorf einschließt, stellt für uns einen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen des Motorradsports in der Region einerseits und der gesetzlich fixierten Lebensraum- und Erholungsfunktion der Wälder andererseits dar.“ Er hofft auf das Verständnis der Motorsportfreunde dafür, dass illegales Fahren mit Motorrädern und anderen Motorfahrzeugen der Lebensgemeinschaft Wald sowie ihrer Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt schadet und das Naturerlebnis beziehungsweise den Erholungsgenuss für andere Waldbesucher beeinträchtigt. Die Vertragspartner haben ihre Unterstützung zugesichert, illegale Motorsportaktivitäten im Wald zu unterbinden.

Vertragsgegenstand und weitere Bedingungen

Gegenstand des Vertrages ist die Mitbenutzung von etwa 15 bis 20 km genau definierten Waldwegen im Eigentum des Freistaates Sachsen für organisierte Motorsportveranstaltungen. Für die Durchführung sind neben behördlichen Genehmigungen außerdem die Zustimmung der ebenfalls betroffenen privaten und kommunalen Waldbesitzer erforderlich.

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